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CHRISTOlogisch · Trinität · I06

Drei allmächtige Personen – drei konkurrierende Willen?

3 Minuten Lesezeit · Mit Bibeltexten und Quellen

Der Einwand

Wenn jede Person allmächtig ist, könnte der Vater etwas wollen, das der Sohn verhindert. Wenn sie das nicht können, fehlt ihnen dann nicht Freiheit oder Allmacht?

1. Der gedachte Machtkampf setzt schon drei getrennte Mächte voraus

Der Einwand behandelt Vater und Sohn wie zwei Herrscher mit eigenem Machtbereich. Dann entsteht tatsächlich die Frage, wer sich bei einem Konflikt durchsetzt. Die Trinitätslehre beginnt aber nicht mit drei solchen Wesen, die anschließend Frieden schließen. Sie bekennt die eine ungeteilte göttliche Macht und den einen göttlichen Willen.[1]

Damit wird keiner Person Macht vorenthalten. Der Vater besitzt nicht ein Drittel dessen, was der Sohn ebenfalls besitzt. Jede Person ist ganz Gott; keine verfügt über eine von den anderen abtrennbare Gottheit.

Dabei handelt nicht eine abstrakte Natur anstelle der Personen. Vater, Sohn und Geist handeln durch die eine göttliche Erkenntnis und Willenskraft. „Person“ bezeichnet den Handelnden, „Natur“ das, wodurch er in dieser Weise handeln kann. Bei Menschen ist die menschliche Natur jeweils vervielfacht; deshalb haben sie verschiedene Willensvermögen. Diese geschöpfliche Vervielfachung darf nicht schon in die Definition einer göttlichen Person eingebaut werden. Der eine göttliche Wille ist auch keine vierte Person, die den anderen ihre Entscheidungen vorgibt.

2. Johannes 5 erklärt das Nichtkönnen durch vollkommenes Wirken

Jesus sagt, der Sohn könne nichts von sich selbst tun, außer was er den Vater tun sieht. Isoliert könnte das nach begrenzter Fähigkeit klingen. Der Satz fährt jedoch fort: Was der Vater tut, das tut ebenso der Sohn. Anschließend werden Lebensspendung, Gericht und gleiche Ehre genannt.

Die Aussage beschreibt keine beschränkte Nachahmung. Sie schließt eigenmächtige Trennung aus und verbindet damit einen umfassenden Anspruch. Der Sohn handelt nicht gegen den Vater, weil sein göttliches Wirken nicht außerhalb des gemeinsamen göttlichen Lebens steht.

3. Freiheit ist nicht die Fähigkeit, Gottes Wesen aufzuheben

Gott kann sich nach 2. Timotheus 2,13 nicht selbst verleugnen. Das ist keine Schwäche neben seiner Treue, sondern Ausdruck seiner Vollkommenheit. Entsprechend ist die Unmöglichkeit innergöttlicher Feindschaft kein Mangel an Souveränität.

Allmacht bedeutet nicht, dass Gott zugleich vollkommen wahrhaftig und in derselben Hinsicht unwahrhaftig sein könnte. Ebenso wenig muss eine göttliche Person die eine göttliche Güte bekämpfen können, um wirklich göttlich zu sein. Geschöpfliche Willkür ist kein Maßstab für ungeschaffene Freiheit.

Notwendige Übereinstimmung dreier vorausgesetzter Willensakte würde für sich genommen noch nicht beweisen, dass es nur einen Willen gibt. Die klassische Erklärung setzt daher nicht erst drei unabhängige Willen an und fügt anschließend eine Einigung hinzu. Sie bestreitet die Vervielfachung der göttlichen Willenskraft. Ein Modell mit drei eigenen Willensvermögen muss die weitergehende Frage nach der Einheit Gottes selbst beantworten.

4. Gethsemane stellt eine andere Frage

Jesu Gebet „nicht mein Wille, sondern der deine“ spricht aus seiner wirklichen menschlichen Existenz. Die christologische Unterscheidung von göttlichem und menschlichem Wollen erklärt, warum sein Gehorsam nicht gespielt ist. Thomas behandelt diese beiden Willen ausdrücklich aufgrund der beiden Naturen Christi.[2]

Daraus werden nicht drei göttliche Willenszentren, die sich im Himmel einigen müssten. Der Sohn vollzieht menschlichen Gehorsam gegenüber dem Vater, ohne als Gott eine andere Gottheit oder einen feindlichen göttlichen Willen zu besitzen. Wer diese Ebenen unterscheidet, bewahrt sowohl die Einheit Gottes als auch die Wirklichkeit der Menschwerdung.

Bibeltexte im Zusammenhang

Quellen und Vertiefung

  1. Réginald Garrigou-Lagrange, The Trinity and God the CreatorS. 128–131: Der göttliche Wille wird nicht zu drei getrennten Vermögen vervielfacht.
  2. Thomas von Aquin, Summa theologiaeIII, q. 18, a. 1 und a. 5–6: Die beiden Willen Christi betreffen seine zwei Naturen, nicht zwei konkurrierende Gottheiten.
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