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CHRISTOlogisch · Trinität · H02

Hat Konstantin die Gottheit Jesu politisch durchgesetzt?

4 Minuten Lesezeit · Mit Bibeltexten und Quellen

Der Einwand

Konstantin wollte das Reich einen und beeinflusste das Konzil von Nicäa. Die trinitarische Orthodoxie könnte daher die Theologie der politisch siegreichen Partei sein, nicht die Lehre Jesu.

1. Politische Beteiligung ist keine Erfindung

Eusebius berichtet in seinem Brief über Nicäa, dass der Kaiser das Bekenntnis unterstützte und zur Zustimmung zur Formulierung „wesensgleich“ riet. Man muss Konstantins Beteiligung nicht verharmlosen, um die Trinität zu verteidigen.[1]

Daraus folgt jedoch noch nicht, dass der Kaiser den Inhalt geschaffen hätte. Die Unterscheidung ist elementar: Einfluss auf die öffentliche Durchsetzung einer Aussage ist etwas anderes als der Ursprung ihrer Belege und noch einmal etwas anderes als ihre Wahrheit.

2. Die Behauptung scheitert schon an der zeitlichen Reihenfolge

Die neutestamentlichen Aussagen über Jesu Gottheit und Schöpferstellung liegen Jahrhunderte vor Konstantin. Auch Ignatius nennt Jesus lange vor der Reichskirche Gott. Der Kaiser konnte eine ihm vorausliegende Christusverehrung politisch behandeln; er konnte sie nicht nachträglich zu ihrem historischen Beginn machen.[2]

Die konkrete Streitfrage von Nicäa war nicht, ob Jesus überhaupt irgendwie göttlich genannt werden dürfe. Umstritten war, ob der Sohn trotz höchster Titel zur geschaffenen Wirklichkeit gehört oder wahrhaft das ungeschaffene göttliche Wesen besitzt. Gerade deshalb genügte eine Sammlung gemeinsam verwendeter Bibelwörter nicht. Ihr Sinn musste geklärt werden.

3. Eine Herkunftserklärung ist noch keine Widerlegung

Der Satz „Diese Lehre wurde unter politischen Interessen vertreten“ kann wahr sein, während die Lehre selbst ebenfalls wahr ist. Sonst müsste jede politisch geförderte Aussage falsch und jede unterlegene automatisch wahr sein. Das ist kein Maßstab für Erkenntnis.

Umgekehrt macht ein politischer Sieg ein Bekenntnis nicht wahr. Die Kirche darf sich nicht mit Mehrheit, Kaiser oder institutioneller Dauer rechtfertigen. Für den christlichen Glauben ist die Schrift der Maßstab, an dem auch kirchliche Entscheidungen geprüft werden.

4. Der Inhalt lässt sich unabhängig von Konstantin beurteilen

Nicäa verwirft einen geschaffenen Sohn und bekennt ihn als wesensgleich mit dem Vater.[3] Ob diese Grenze richtig ist, entscheidet sich etwa an Johannes 1,3: Gehört der, durch den alles Gewordene entstand, selbst zum Gewordenen? Und an Hebräer 1: Warum werden dem Sohn Aussagen über den bleibenden Schöpfer zugesprochen?

Diese Fragen kann keine Erzählung über Machtpolitik beantworten. Wer die Trinität widerlegen will, muss ihre Schriftauslegung widerlegen. Wer sie verteidigt, muss dieselbe Arbeit leisten und darf den Kaiser nicht durch eine bloße Berufung auf das Konzil ersetzen.

5. Auch die Überlieferung der Sieger muss geprüft werden

Der Einwand betrifft zunächst unsere historische Kenntnis: Gegnerische Stimmen können ungleich überliefert sein. Ein konkretes Beispiel ist der Brief des Arius und seiner Mitunterzeichner an Alexander, den Athanasius in De synodis 16 wiedergibt und scharf kommentiert.[4] Wir müssen unterscheiden, was im zitierten Brief steht, was Athanasius daraus folgert und welche Wertungen er hinzufügt. Ein Gegnerzitat ist weder unfehlbar noch allein wegen seiner Überlieferung beim Gegner wertlos.

Wo unabhängige Quellen vorhanden sind, müssen sie verglichen werden; wo sie fehlen, begrenzt das unsere Sicherheit über einzelne historische Vorgänge. Daraus folgt keine Erlaubnis, die unterlegene Position beliebig zu rekonstruieren oder automatisch für wahr zu halten. Die Frage nach fairer Überlieferung und die Frage nach der Auslegung von Johannes 1 oder Hebräer 1 bleiben unterscheidbar. Die Trinität hängt nicht an der Behauptung, jede spätere Polemik sei historisch zuverlässig.

6. Zwang beweist weder Wahrheit noch Überzeugung

Der Hinweis auf Verfolgung darf nicht mit einem bloßen Hinweis auf einen logischen Fehlschluss erledigt werden. Sokrates Scholastikos überliefert eine Anordnung Konstantins, Schriften des Arius zu verbrennen; das Verbergen solcher Schriften wird darin mit dem Tod bedroht.[5] Das belegt die überlieferte Drohung, nicht automatisch ihre Vollstreckung in jedem behaupteten Fall. Es zeigt aber, dass staatlicher Zwang zur Rezeptionsgeschichte gehört.

Ein erzwungenes Bekenntnis beweist keine innere Überzeugung. Unterdrückung kann erklären, welche Stimmen sich verbreiten und welche verstummen; sie kann daher die Berufung auf einen scheinbar freien historischen Konsens entkräften. Sie widerlegt jedoch nicht den Inhalt eines unabhängig begründeten Schriftarguments. Wir verteidigen Christi Gottheit deshalb durch die offene Darlegung der Schrift, nicht durch die Rechtfertigung von Zwang. Paulus verbindet seinen Dienst gerade mit dem Verzicht auf Verfälschung und mit der Offenlegung der Wahrheit (2. Korinther 4,2).

Bibeltexte im Zusammenhang

Quellen und Vertiefung

  1. Eusebius, Brief über das Konzil von NicäaAbschnitte 4–5: kaiserliche Unterstützung und Diskussion des Wesensbegriffs.
  2. Ignatius, Brief an die EpheserAnrede und Kap. 18: vor-konstantinisches Zeugnis für die Gottheit Christi.
  3. Bekenntnis von Nicäa, 325Die eigentliche inhaltliche Grenze: gezeugt, nicht geschaffen; wesensgleich.
  4. Athanasius, De synodis, Abschnitt 16Überlieferung des Briefes des Arius und seiner Mitunterzeichner an Alexander innerhalb einer gegnerischen Darstellung; Quellentext und polemische Rahmung sind zu unterscheiden.
  5. Sokrates Scholastikos, Kirchengeschichte I, 9Überliefert eine Anordnung Konstantins zur Verbrennung arianischer Schriften mit Todesandrohung gegen deren Verheimlichung. Eine überlieferte Strafandrohung ist kein Nachweis jeder behaupteten Vollstreckung.
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